Pflichten des Betreibers

  • Die benötigte Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und sicherstellen, dass das Personal die Schutzausrüstung trägt.
  • Betriebsmittel in geeigneten Behältern auffangen und vorschriftsmäßig entsorgen.
  • Verwendete Schutzbekleidung vorschriftsmäßig entsorgen.
  • Nur Originalteile des Herstellers verwenden. Die Verwendung von anderen als Originalteilen entbindet den Hersteller von jeglicher Haftung.
  • Leckage vom Fördermedium und Betriebsmittel sofort aufnehmen und nach den lokal gültigen Richtlinien entsorgen.
  • Benötigte Werkzeuge zur Verfügung stellen.
  • Bei Einsatz von leicht entzündbaren Lösungs- und Reinigungsmitteln ist offenes Feuer, offenes Licht sowie Rauchen verboten.
  • Wartungsarbeiten in der anlagenseitigen Revisionsliste dokumentieren.